„Gefahrenzulage“ für unsere Verkäuferinnen sollte abgabenfrei sein!

Im Lebensmittelhandel stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen im direkten Kontakt mit den Kunden und sind so dem Infektionsrisiko ähnlich ausgesetzt, wie beispielsweise Pflegepersonal. Da helfen die getroffenen Schutzmaßnahmen auch nur bedingt.
Die letzten Wochen waren im Lebensmittelhandel körperlich und psychisch für alle aktiven Mitarbeitenden äußerst stressig und anstrengend, auch wenn sich unsere Kunden vorbildlich und diszipliniert verhalten…


Aus diesem Grund habe ich mich entschieden, zusätzlich zum Gehalt eine „Gefahrenzulage“ zu zahlen. Ein etwa 20%iger Zuschlag zum Lohn soll da eine kleine Anerkennung für das großartige Engagement unseres Teams in dieser Krisenzeit zum Ausdruck bringen. Ich fände es angebracht, wenn diese Sonderzahlung für die Mitarbeiter*innen sozialversicherungs- und steuerfrei sein könnte!


Ich meine, dass diejenigen, die jetzt die Versorgung der Bevölkerung aufrechterhalten, dazu gehören eben auch die Mitarbeitenden des Lebensmittelhandels, und die alle zu der Personengruppe gehören, die relativ niedrige Löhne erhalten, jetzt auch vom Staat diese kleine Vergünstigung erfahren würden. Sicherlich wäre das auch eine Motivation für andere Arbeitgeber, eine Sonderzahlung „Gefahrenzulage“ zu zahlen.
Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass die Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft diese Sozialversicherungs- und Steuerfreiheit in der jetzigen Situation ermöglichen.

…bleiben Sie gesund…alles wird gut!

Klaus Wolf

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